Häufig gestellte Fragen
Fragen & Antworten
Hier versuchen wir auf die häufig gestellten Fragen eine Antwort zu geben. Außerdem sind wir jeden Mittwoch im Werkstattcafé persönlich für Ihre Fragen und Anliegen da.
Kann ich mich auch beteiligen wenn ich nicht in Dessau wohne?
Unsere Energiegenossenschaft soll alle ansprechen, die einen Bezug zum Großraum Mittelelbe, Anhalt und/oder Dessau haben, weil sie hier beispielsweise wohnen oder arbeiten. Und ja: Gerne auch darüber hinaus.
Wie kann ich Strom von der Energiegenossenschaft beziehen?
Einen Stromtarif bereitzustellen ist ein längerfristiges Ziel welches wir mit allen Genossenschaftsmitgliedern gemeinsam entscheiden, abstimmen und auf den Weg bringen werden, sobald wir als Genossenschaft die nötige Größe erreicht haben. Dies ist abhängig von der Mitgliederanzahl und Stromerzeugungskapazitäten.
Wer sind die Vertragspartner für die Stromlücke, wenn die Sonne nicht scheint?
Als eigener Tarifanbieter muss ein Bilanzkreis gebildet werden der zu jeder Zeit in der Lage ist den geforderten Strom seiner Kunden zur Verfügung zu stellen. Hierzu würden wir als Solaranlagenbetreiber mindestens drei andere regenerative Stromerzeugungsquellen durch Kooperation erschließen müssen. Dieses Vorgehen liegt in der Entscheidung der Genossenschaft und ist erst ab einer signifikanten Unternehmensgröße relevant.
Ein eigener Stromtarif ist mir aber wirklich sehr wichtig. Gibt es denn eine Alternative?
Nun, letztendlich können Sie ja auch die künftige Dividende aus Ihren Genossenschaftsanteilen virtuell von Ihrer eigenen Stromrechnung abziehen: Die Kompensation läuft dann eben direkt über Ihr eigenes Girokonto anstatt über die komplizierte Strombilanzkreisregelungen. (s.o.)
Um diese Alternative abzurunden empfiehlt es sich dazu einen Ökostromtarif aus ihrer Region zu wählen. Eine tiefer gehende Ausarbeitung über den Sinn und die Problematiken zu Ökostromtarifen finden Sie beim Energietisch Dessau.
Welche Arten von Projekten unterstützt die DeBEG?
Wie in unserer Satzung festgehalten, verschreiben wir uns der Errichtung und dem Kauf von Anlagen zur Erzeugung regenerativer bzw. umweltfreundlicher Energien, insbesondere – aber nicht ausschließlich – Solaranlagen. Darüber hinaus steht
die Information, Unterstützung und Beratung in Fragen der regenerativen Energiegewinnung in unserem Fokus.
Wir als Dessauer BürgerEnergieGenossenschaft Mittelelbe eG haben eine Vielzahl von Projekten auf unserer Agenda, darunter fokussieren wir uns zu Beginn auf die Errichtung, Unterhalt und Vermarktung von Photovoltaikanlagen auf Kindergärten, Schulen u.a. Bildungseinrichtungen.
Der Preis für einen Anteil ist viel zu teuer. Warum geht das nicht auch billiger?
Um ein für die Genossenschaft vertretbares Verhältnis zwischen Mitgliederaufwand und Genossenschaftsanteilen darstellen zu können, haben wir uns für 500 Euro je Anteil entschieden. Ursprünglich hatten wir den dreifachen Preis je Anteil vorgesehen, um unseren Arbeitsaufwand und den finanziellen Mehrwert für die Genossenschaft in ausreichendem Verhältnis abbilden zu können. Allerdings möchten wir kein elitärer Haufen sein und haben die Einstiegsschwelle mit 500 Euro stark abgesenkt. Dies entspricht übrigens dem Preis eines Balkonkraftwerks. Wenn Sie sich auch nur zu einem einzigen Anteil am Gründungsprojekt entschließen, müssen Sie also Ihr Kraftwerk nicht selbst am Balkon befestigen und anschließen, sondern Sie bekommen es in Dessau-Nord vom Fachmann ausgeführt installiert.
Gibt es eine Satzung?
Die Satzung ist durch unsere Syndikusrechtsanwältin im Gründungsverband genehmigt worden und kann direkt eingesehen und heruntergeladen werden.
(ältere Chrome-basierte Browser auf dem Handy haben damit u.U. Schwierigkeiten)
Ist das Stimmrecht abhängig vom eingezahlten Kapital?
Nein, in unserer Satzung haben wir bereits festgeschrieben, dass das Stimmrecht selbstverständlich nach Genossenschaftsrecht unabhängig von der Anzahl der Anteile eingeräumt wird: Jedes Mitglied hat ein gleichberechtigtes Stimmrecht.
Hafte ich mit meinem Privatvermögen?
Nein, in unserer Satzung haben wir bereits festgelegt, dass es keine Nachschusspflicht geben wird. Das finanzielle Risiko in einer Genossenschaft bleibt sehr überschaubar und wird keinesfalls über die von Ihnen getätigten Anteile hinaus gehen.
Was passiert mit Verlusten der Energiegenossenschaft?
Verluste der Energiegenossenschaft werden im Rahmen des Steuerrechts behandelt.
Was passiert mit den Gewinnen der Energiegenossenschaft?
Die Ausschüttung von Gewinnen sowie die Reinvestitionen werden demokratisch unter Berücksichtigung der Satzung vollzogen.
Wird die Bauplanung/Errichtung öffentlich ausgeschrieben?
Nein, die Unternehmensführung wird selbstverständlich demokratisch unter Berücksichtigung der Satzung vollzogen. Das beinhaltet auch alle Bau- und Investitionsmaßnahmen.
Schließen Sie sich unserer Genossenschaft an und fördern Sie nachhaltige Energie.
Unser Anspruch:
- Finanzielle Unterstützung für nachhaltige Energieprojekte
- Bildung und Sensibilisierung für erneuerbare Energien
- Förderung der Bürgerbeteiligung
- Nachhaltige Veränderungen in der Energienutzung
- in Gemeinschaft Nachhaltigkeit, Transparenz und Fairness ausüben